Polder Altrip darf gebaut werden

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Klagen der Gemeinde Altrip und zwei weiterer Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen abgewiesen. Gegen das Urteil wurde die Revision nicht zugelassen.
 

Die schriftlichen Urteilsgründe gehen den Beteiligten in den nächsten Tagen zu. Über ihren Inhalt wird die Medienstelle des OVG informieren.

Urteil vom 12. Februar 2009, Aktenzeichen: 1 A 10722/08.OVG

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 12/2009

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