Wettbewerb

Jetzt bewerben für den Hochwasserpreis 2024/2025

Unter dem Motto "Wassergewalten! Sichtbare Zeichen von Hochwasser und Sturzfluten" soll an die sogenannten Jahrhunderthochwasser 1993 und 1995 erinnert werden, die zur Gründung der Hochwassernotgemeinschaft Rhein geführt haben. Extreme, weit darüberhinausgehende Ereignisse und vor allem länger anhaltende Hochwasser sind möglich, wie das Hochwasser Anfang 2024 in Niedersachsen und die Hochwasserkatastrophe im Juni 2024 in Bayern gezeigt haben. Selbst wer nicht am Fluss wohnt, lebt mit einem Überflutungsrisiko, denn die Folgen von Starkregenereignissen können jederzeit jede und jeden treffen.

Es gibt viele Zeichen in Städten und Gemeinden, aber auch Spuren in der Natur, die in hochwasserfreien Zeiten an die Gefahren erinnern. Dazu gehören Hochwassermarken an privaten und öffentlichen Gebäuden, Schutzbauwerke aber auch Straßen- und Flurnamen, Fotos und Filme von vergangenen Ereignissen und Berichte von Zeitzeugen. In der Natur sieht man zum Beispiel Abtragungen im Uferbereich, Hochwasserlinien an Uferböschungen, ein verlegtes Gewässerbett, Sturzflutrinnen auf landwirtschaftlichen Flächen, Ansammlungen von Erosionsmaterial oder durch Schlamm- und Treibgut verstopfte Durchlässe und Rohre.

Die Hochwassernotgemeinschaft Rhein möchte mit dieser Ausschreibung den Blick für die Gefahren von Hochwasser und Sturzfluten durch Starkregen schärfen, indem sie die Aufmerksamkeit auf solche Zeichen und Einrichtungen lenkt, die in hochwasserfreien Zeiten aus dem Blick geraten. So soll durch diesen Wettbewerb die Aufmerksamkeit für die Gefahren wachgehalten und dem Vergessen der Bedrohung entgegengewirkt werden.

Was wird gesucht?

Gesucht werden besondere und eindrucksvolle Beiträge, die die vielfältigen Auswirkungen von Hochwasser und Sturzfluten dokumentieren. Eingereicht werden können insbesondere Fotos von

  • Hochwassermarken, die den Blick auf sich ziehen,
  • Straßen- und Flurnamen, die auf Ereignisse bzw. die Gefährdung durch Hochwasser bzw. Sturzfluten hinweisen,
  • Ideen zur Sensibilisierung für die „Wassergewalten“ (z. B. Hochwasser-Lehrpfade o. öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Kunstwerke),
  • Folgen von Sturzfluten und Hochwasser (z. B. Verklausungen, Schäden an Gebäuden und Hausrat),
  • Spuren in der Natur (z. B. Abbruchkanten, Ansammlungen von Treibgut, Flutrinnen, neu entstandene Abflussrinnen oder Hangrutsche),
  • Historischen Urkunden zu vergangenen Ereignissen,
  • Innovativen Ideen, um den Wassergewalten zu begegnen     (z. B. Objektschutzmaßnahmen am Haus)

sowie

  • Video-Clips, in denen Augenzeugen von einem vergangenen Unwetter berichten.

Beispielfotos

Teilnahmebedingungen

  • So reichen Sie Ihren Beitrag ein

    Schicken Sie die Fotos (maximal drei in hoher Auflösung) oder einen kurzen Video-Clip per Mail an ueifler@gstbrp.de. Sie können Ihren Beitrag auch auf InstagramFacebook oder X (Twitter) posten. Um teilzunehmen, verwenden Sie dabei einfach die Hashtags #wassergewalten sowie #hochwasserpreis und markieren Sie den Account der Hochwassernotgemeinschaft Rhein. Wichtig: Das Profil muss öffentlich sein!

  • Wer kann mitmachen?

    Teilnehmen können natürliche und juristische Personen, Kinder und Jugendliche, Kommunen, Bürgerinitiativen, Vereine, Bürgerinnen und Bürger. Ausgeschlossen sind kommerzielle Institutionen.

  • Preisgeld

    Der Hochwasserpreis 2024/2025 ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Der beste Beitrag wird mit 2.500 Euro belohnt. Der 2. Platz erhält ein Preisgeld von 1.500 und der 3. Platz 500 Euro. Den weiteren durch eine Jury ausgewählten Preisträgern winkt eine Prämie von 100 Euro.

    Die prämierten Beiträge werden auf der Homepage der HWNG und deren Social Media-Seiten veröffentlicht.

  • Jury, Einsendeschluss

    Über die Vergabe der Prämien entscheidet unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine kompetente Jury aus Vertretern des Südwestrundfunks, der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins und des Deutschen Komitees für Katastrophenvorsorge.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Der eingereichte Beitrag ist nicht auf das Mitgliedergebiet der Hochwassernotgemeinschaft Rhein e. V. beschränkt.

    Einsendeschluss für den Wettbewerb ist der 30.04.2025.

  • Bekanntgabe der Gewinner

    Bei der Mitgliederversammlung der Hochwassernotgemeinschaft Rhein im Herbst 2025 werden die Preisträger bekannt gegeben. (Auf eine Prämierung kann verzichtet werden, wenn keine geeigneten Beiträge vorliegen.) 

  • Bildrechte

    Alle Rechte an den Beiträgen gehen mit der Einsendung automatisch an die Hochwassernotgemeinschaft Rhein e. V. zur nicht kommerziellen Nutzung über.

    Die prämierten Beiträge werden auf der Homepage der HWNG und deren Social Media-Seiten veröffentlicht.

Kooperationspartner

Kooperationspartner sind das HochwasserKompetenzCentrum (HKC), die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln, das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) Rheinland-Pfalz und das Deutsche Komitee für Katastrophenvorsorge e. V. (DKKV)