Einen absoluten Hochwasserschutz gibt es nicht!

Einen absoluten Hochwasserschutz gibt es nicht! Das gilt auch für die Stadt Neuwied mit ihrem imposanten Deich, der manch einen Bewohner in trügerischer Sicherheit wiegt. Ein höheres Hochwasser, das über die Deichkrone geht, ist jederzeit möglich ebenso wie eine gezielte Flutung zur Abwehr größerer Schäden, so Reiner Kilgen, Bürgermeister der Stadt Neuwied in seiner Begrüßungsrede zur Mitgliederversammlung der Hochwassernotgemeinschaft Rhein am 14.11.2012 in Neuwied. Weitergehende Hochwasservorsorge auch im privaten Bereich sei daher dringend erforderlich.

Die aus Leutesdorf bei Neuwied stammende Künstlerin Dr. Ursula Goldau-Rathke, deren Vorfahren wie sie selbst immer wieder von Hochwasser betroffen waren, überreichte anschließend im Rahmen einer mitreißenden Rede für mehr Engagement im Hochwasserschutz nachträglich zum 15-jährigen Bestehen der HWNG ein mahnendes Bild zum Thema Hochwasser.

Dass die rheinanliegenden Länder die Umsetzung de EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie z. T. unterschiedlich angehen, zeigte die Gesprächsrunde mit Vertretern der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und der HWNG. Am weitesten voran bei der Umsetzung der Richtlinie, die zu umfassender Hochwasservorsorge im privaten und öffentlichen Bereich verpflichtet, ist derzeit Rheinland-Pfalz. Da den Kommunen eine zentrale Rolle zukommt, setzt Rheinland-Pfalz diese Richtlinie unter intensiver und frühzeitiger Beteiligung von Gemeinden und Städten in sogenannten Hochwasserpartnerschaften um. Trotz unterschiedlicher Herangehensweisen bei der Beteiligung der Kommunen stimmen die Länder und Bürgerinitiativen überein, dass der technische Hochwasserschutz nur ein Bestandteil der Hochwasservorsorge ist. Es müsse ein intensiver Dialog mit den Bürgern und Kommunen geführt werden, um das Bewusstsein für die Hochwassergefahren auch in hochwasserfreien Zeiten zu schärfen und zur Vorsorge zu bewegen. Risikominderung müsse das übergeordnete, mit den Ländern abzustimmende Ziel sein, so Wenzel Meyer, Vertreter des hessischen Umweltministeriums. Werner Theis vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium betonte in diesem Zusammenhang das Grundprinzip, dass Schutzmaßnahmen nicht zu Lasten der Unterlieger gehen dürften. Beim konkreten örtlichen Schutz, der eine Daueraufgabe sei, müssten die Bürger beraten werden.

Hochwasserrisiken müssten vor Ort angegangen werden, stimmte auch Hans-Josef Düwel, Vertreter des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums mit den anderen überein.

Aus Sicht der HWNG wäre eine Angleichung in der Vorgehensweise der Länder zur Risikominderung wünschenswert, so der Vorsitzende Achim Hütten, Oberbürgermeister der Stadt Andernach, da damit die in der Richtlinie geforderte Kooperation und Vernetzung über die Landesgrenzen hinaus erleichtert würde.

Hütten appellierte abschließend an die Versammlung, an den Zielen für einen besseren Hochwasserschutz festzuhalten. Es müsse gemeinsam für die Anpassung von Hochwasserschutzmaßnahmen an den Klimawandel und die grenzübergreifende Zusammenarbeit im ganzen Flussgebiet gekämpft werden. Die HWNG könne als Mediator und Moderator zur Verbesserung der Abstimmung unter den Ländern beitragen. Dass die HWNG weit über Ihre Grenzen hinaus wirke, zeige auch, dass es der HWNG gelungen sei, die Hochwasserpartnerschaft Elbe mit zu initiieren, der sich in diesem Jahr auch Dresden angeschlossen hat.