Vorbildliche Hochwasservorsorge im kommunalen und privaten Bereich – Best-Practice-Beispiele gesucht!
Die Hochwassernotgemeinschaft Rhein (HWNG) hat sich zum Ziel gesetzt, die Überflutungsvorsorge weiter voranzutreiben, denn auch Extremhochwasser sind möglich. Technische Schutzmaßnahmen wie Deiche, Polder oder Regenrückhaltebecken haben ihre Grenzen, so dass die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für die Eigenvorsorge notwendig ist.
Durch die Veröffentlichung von positiven Beispielen will die HWNG ähnlich wie das Umweltbundesamt mit seiner „Tatenbank“ zur Anpassung an den Klimawandel, sensibilisieren, informieren und damit die Hochwasservorsorge stärken. Grundlage für die Sammlung von positiven Beispielen wird u. a. eine Umfrage unter den Mitgliedern der HWNG Rhein e. V. von November 2018 bis März 2019 sein. Auf ihrer Basis soll zum einen der aktuelle Stand der Hochwasservorsorge in den Mitgliedskommunen erfasst, zum anderen aber auch die Sammlung beispielhafter Hochwasservorsorgemaßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich erweitert werden.
Über die Umfrage sucht die HWNG u. a. kreative Ideen und lebensnahe Beispiele, wie man auf die Hochwassergefahren aufmerksam machen kann sowie geeignete und nachahmenswerte Aktivitäten und Maßnahmen zur Vorsorge im privaten wie im öffentlichen Bereich, die bereits durchgeführt worden oder geplant sind.
Diese „Best-Practice-Beispiele“ sollen als Anregung für Kommunen, betroffene Bürger und Unternehmen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und zur Nachahmung animieren.
Hier finden Sie Beispiele zu Maßnahmen und Projekte aus den Bereichen Sensibilisierung und Aufklärung, Objektschutz, Bauvorsorge sowie Hochwasserschutzmaßnahmen. Schauen Sie sich an, welche Maßnahmen andere bereits umgesetzt haben.
Best-Practice-Beispiele
- Beispiele für Sensibilisierung und Information – Nur wer die Gefahren kennt, kann Vorsorge treffen!
- Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Ober- und Unterliegern
- Vorsorge im öffentlichen und privaten Bereich
- Besondere Projekte
Mit Ihrer Einwilligung entsprechend dem aktuellen Datenschutzgesetz stellen wir auch gerne Beiträge von Nichtmitgliedern der HWNG nach Prüfung der Eignung auf die Homepage der HWNG.
Bitte senden Sie Ihren Vorschlag mit der Überlassungserklärung an: ueifler@gsrbrp.de oder hwngr@gstbrp.de.
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