Was Sie über Hochwasser wissen sollten

Was Sie über Hochwasser wissen sollten

Entstehung

Hochwasser, die weite Teile der Uferbereiche überflutet haben, gab es schon immer! Sie sind Naturereignisse und Teil des natürlichen Wasserhaushalts. Bei einem Hochwasser werden die Auenbereiche (Überschwemmungsgebiete) überflutet.
Hochwasser sind durch einen zeitlich begrenzten Anstieg des Durchflusses und damit eines Wasserstandes über den langjährigen mittleren Abfluss / Wasserstand gekennzeichnet. Die Hochwasser-Jährlichkeit gibt an, wie häufig ein Hochwasser einer bestimmten Höhe statistisch gesehen auftritt.

Natürliche Ursachen von Hochwasser sind:

  • Tauwetter in höheren Lagen in Kombination mit Regen
  • Intensive Niederschläge als Regen
  • Eisgang
  • Natürliche Versiegelung der Böden durch Wassersättigung oder Frost und dadurch starker Oberflächenabfluss statt Versickerung des Wassers im Boden.
Hochwasser Nijmegen 2011

Durch wasserbauliche Eingriffe, intensive Bebauung und Nutzung in unmittelbarer Nähe der Flüsse sowie im Einzugsgebiet haben Hochwasserrisiko und damit auch die Schadenspotentiale (Schadenspotential = Summe der möglichen geschädigten Werte im gefährdeten Bereich) deutlich zugenommen. Die Klimaveränderung und die Folgen, wie steigende Winterniederschläge, die zunehmend als Regen anstelle von Schnee fallen sowie früher einsetzendes Tauwetter, führen zu einer weiteren Verschärfung.

Anthropogene Ursachen für die Verschärfung, z. B. die Beschleunigung der Hochwasserwelle, höhere Wasserstände, die größere räumliche Ausdehnung, der Verlust von natürlichen Rückhalteflächen, sind:

  1. Bevorzugte Siedlung am Fluss in der Vergangenheit und die weiter anhaltende Bebauung und Versiegelung der Überschwemmungsgebiete
  2. Beschleunigung des Oberflächenabflusses im Einzugsgebiet durch forstwirtschaftliche Eingriffe (z. B. großflächige Abholzung), landwirtschaftliche Intensivnutzung, Flurbereinigung, Versiegelung durch Siedlungen, Industrie- und Gewerbegebiete oder Straßenbau
  3. Trockenlegung von Überschwemmungsbereichen zur Intensivierung der Flächennutzung durch Hochwasserschutzmaßnahmen (z. B. Eindeichungen nach Extremhochwasser)
  4. Großräumige Flussregulierungsmaßnahmen (z. B. Begradigung und Festlegung des Gewässerbettes) zur Schiffbarmachung, Gewinnung von Land durch Trockenlegung, Absenkung der Wasserstände und Hochwasserschutz (z. B. Rheinregulierung durch Johann Gottfried Tulla)
  5. Staustufenbau gegen das Problem der Tiefenerosion und des möglichen Zusammentreffens der Hochwasserscheitel von Haupt- und Nebenflüssen durch den erhöhten Abfluss infolge des Deichbaus.
  6. weitere Besiedlung, hochwasserunangepasste Nutzung, insbesondere hinter schutzanlagen (Deichen), in scheinbar sicheren Bereichen, führen zur stetigen Erhöhung der Schadenspotentiale.

Hochwasserschäden

Hochwasserschäden entstehen dort, wo Überschwemmungsgebiete, die der Fluss benötigt, um alles Wasser abzuleiten, bebaut, versiegelt oder landwirtschaftlich genutzt werden. Die Schäden sind somit „hausgemacht“. Dem kann durch Freihaltung der Überschwemmungsbereiche, hochwasserangepasstes Bauen und angepasste landwirtschaftliche Nutzung entgegengewirkt werden. Voraussetzung ist, dass die Menschen, die in gefährdeten Bereichen (Gefahren: Überflutung, Grundwasseranstieg, Oberflächenabfluss in Hanglagen, Qualmwasser hinter Hochwasserschutzanlagen, Versagen des Kanalnetzes u. a.) leben, ihre Betroffenheit kennen (z. B. mit Hilfe von Hochwassergefahrenkarten, Erfahrungsberichte).

Schäden können insbesondere die Bausubstanz und die technischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes (hydrostatische und hydrodynamische Belastung der Gebäudehülle) und durch Schadstoffe im Wasser (z. B. Heizöl) entstehen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Hochwasserschutz und -vorsorge sind im Wasserhaushaltsgesetz festgeschrieben, dessen Vorgaben in den Landeswassergesetzen konkretisiert werden (z. B. Regelungen zur Ausweisungen von festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Überschwemmungsgebiete sind gesetzlich festgesetzte Teile der tatsächlich überschwemmten Bereiche der Aue. Sie werden aufgrund eines Bemessungshochwassers, z. B. des hundertjährlichen, bestimmt. Tatsächliche Hochwasser können deren Grenzen jedoch auch überschreiten. Flächen, die entweder ungeschützt oder durch Deiche geschützt in der Aue liegen und dadurch dem Risiko eines Hochwasserschadens ausgesetzt sind, sind Überschwemmungsgefährdete Gebiete).

Ein wesentliches Element der neuen Gesetzgebung ist es, den Flüssen wieder mehr Raum zu geben, indem Deiche rückverlegt, Retentionsflächen neu geschaffen, landwirtschaftliche Nutzungen angepasst und das Bauen in Überschwemmungsgebieten stärker reglementiert wird (Wasserhaushaltsgesetz, Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch).

Hochwasservorsorge

Durch technische Hochwasserschutzanlagen können Länder- und Kommunen die Gefahr von großräumigeren Sach-, Personen- und Umweltschäden mindern (Voraussetzung: Wohl der Allgemeinheit und u. a. Wirtschaftlichkeit). Eine Haftung für Hochwasserschäden gibt es nicht. Die Bewohner überschwemmungsgefährdeter Gebiete sind selbst verpflichtet, sich vor den Auswirkungen und Folgen von Hochwasser durch Vorsorge zu schützen.

Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

(Wasserhaushaltsgesetz § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Absatz 2)

Hochwasserschutz

Unter die Hochwasservorsorge fallen die Flächenvorsorge (z. B. Freihaltung von Überschwemmungsgebieten im Rahmen der Raumplanung), die Bauvorsorge (hochwasserangepasste Bauweise und Nutzungen), die Verhaltensvorsorge (Maßnahmen während eines Hochwasserereignisses) und die Risikovorsorge (Absicherung gegen Hochwasserschäden durch Rücklagen oder Elementarschadenversicherung).

Jeder kann betroffen sein! Wer die Gefahren und Risiken kennt, kann effektive Vorsorge treffen, um Schäden gering zu halten.

Hochwasservorsorge ist eine Dauer- und Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Kommunen und Bürgern!