Die neue Richtlinie fordere die Erstellung von umfassenden einzugsgebietsbezogenen Plänen zur Optimierung der Hochwasservorsorge. Gemeinde- und länderübergreifend müsse die Hochwasservorsorge koordiniert werden, betonte der Vorsitzende OB Achim Hütten, Andernach, in seiner Begrüßungsrede an die Mitglieder und geladenen Gäste. Die HWNG werde sich daher bei der Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie engagieren und die Bildung von Hochwasserpartnerschaften in Rheinland-Pfalz voran treiben.
Die Kölner Bürgermeisterin Angela Spitzig betonte die Einzigartigkeit der HWNG, die die Interessen der Kommunen und Bürgerinitiativen seit ihrer Gründung 1996 mit der Motivation, einen besseren Hochwasserschutz zu erreichen, bündele und verwies auf die neuen Gefahren, die sich aus dem Fortschreiten des Klimawandels, aber auch der weiteren Bebauung ergäben.
Gerhard Odenkirchen vom nordrheinwestfälischen Umweltministerium stellte in seiner Begrüßungsrede zum Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen fest, dass im Bereich Bauleitplanung und Gefahrenabwehr die in der EU-Richtlinie geforderte enge Abstimmung mit den Kommunen und Bürgerinitiativen dringend erforderlich sei und man daher seitens des Landes auf die HWNG zugehen wolle.
Das Verbot der Bauleitplanung in Überschwemmungsgebieten mit einem eng begrenzten Ausnahmekatalog sei die wichtigste Einschränkung die sich aus der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie für die Kommunen ergebe, erläuterte Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Raumordnungspläne müssten zudem Freiräume zur Gewährleistung des vorbeugenden Hochwasserschutzes aufweisen. Die EU-Richtlinie fordere daher eine rechtzeitige Einbindung der Städte und Gemeinden in die Erstellung von Gefahrenkarten und Risikomanagementpläne. Wichtig sei es aber auch, dass seitens der Länder und des Bundes eine ausreichende Finanzausstattung zu Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung stände.
In der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) habe es keine vorgeschriebenen Inhalte zum Thema Hochwasser gegeben, so Professor Dr. Ing. Heribert Nacken von der RWTH Aachen. Auen und ihre Lebensgemeinschaften brauchten jedoch regelmäßig wiederkehrende Hochwasser. Daher sei es wichtig, Flächen mit geringer Wertschöpfung aus der Nutzung zu nehmen und für die Überflutung freizuhalten, während Flächen mit hoher Wertschöpfung vor Hochwasser geschützt werden müssten.
Die im Rahmen der EU-Hochwasserrichtlinie zu erstellenden Hochwassergefahrenkarten müssten benutzerorientiert sein, so die Auffassung von Professor Dr. Ing. Ernesto Ruiz Rodriguez von der FH Wiesbaden. Nicht die Wasserwirtschaft sei der Hauptnutznießer solcher Karten, sondern die beispielsweise die mit der Planung und der Gefahrenabwehr betrauten Kommunen aber auch die Hochwasserbetroffenen. Um eine Schadensminderung zu erreichen seien ein guter Zugang zu den erforderlichen Informationen und die Sensibilisierung beispielsweise durch den spielerischen Umgang mit einer Hochwassersituation notwendig, so das Resümee seines engagierten Vortrags.
In der Mitgliederversammlung hieß es auch Abschied nehmen vom langjährigen Geschäftsführer der HWNG Rhein Reimer Steenbock, der aus Altersgründen aus dem Amt ausgeschieden ist. Als sein Nachfolger wurde Winfried Manns, der gleichzeitig Verbandsdirektor des Gemeinde- und Städtebundes ist, eingeführt.
„Menschen und Hochwasser“ lautete das Motto des Fotowettbewerbs 2008 der HWNG Rhein, der einmal mehr dazu dienen sollte, das Bewusstsein für die latente Hochwassergefahr in der Bevölkerung zu erhalten. Diesjähriger Hauptpreisträger ist neben weiteren zehn Preisträgern Martin Küsters aus Goch. Alle Siegerfotos wurden im Jahreskalender 2009 veröffentlicht.