Ist die Hochwassergefahr zu beherrschen? Wie ist mit dem Restrisiko umzugehen? Oder brauchen wir doch weitere Vorsorgemaßnahmen, weil jeder Deich brechen oder überflutet werden kann? Sind wir gewappnet hinsichtlich der möglichen Folgen der Klimaänderung? Eine umfassende und weitergehende Vorsorge, die in sogenannten Risikomanagementplänen gemeinsam mit den Kommunen zusammengestellt werden soll, fordern EU und deutsches Recht. Dabei wird klar, dass sich Hochwasserschutz künftig nicht auf technische Maßnahmen beschränken wird.
Hochwasserschutz sei in Nordrhein-Westfalen zum Schutz von Menschen, Industrie und Kulturdenkmälern unverzichtbar, betonte Staatsekretär Paschedag in seinem Grußwort an Mitglieder und Gäste, räumte aber gleichzeitig ein, dass Hochwasserschutz im Koalitionsvertrag kaum berücksichtigt worden sei. Im vorsorgenden Hochwasserschutz sei die konstruktive Rolle der der HWNG Rhein gewünscht und er lade daher zum „Jour Fixe“ ein, um durch einen aktiven Dialog das gegenseitige Vertrauen zu fördern und gemeinsam den Hochwasserschutz voranzubringen.
„Hochwasserschutzbauten müssen nicht verschandeln, sondern können das Leben am Fluss und mit dem Fluss sogar attraktiver machen“ verdeutlichte der Geschäftsführer des rheinkolleg e. V., Baumgärtner, mit der Vorstellung von Beispielen des Katalogs "Das Wasser bedenken", der die Sieger des Architekturwettbewerbs „Hochwasserschutz ist Baukultur“ präsentiert. Mit einer ansprechenden Gestaltung könne ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz von Hochwasserschutzmaßnahmen in der Bevölkerung geleistet werden.
„Das Anliegen die Hochwasservorsorge zu verbessern, wie im Aktionsplan Hochwasser der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und in der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie festgeschrieben, ist und bleibt weiterhin eine sehr wichtige Daueraufgabe, deren Umsetzung mit einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung einhergehen muss“, so Schulte-Wülwer-Leidig, stellvertretende Geschäftsführerin der IKSR. Die Erkenntnisse zum Klimawandel machten die Umsetzung des Aktionsplans Hochwasser noch wichtiger.
„Hochwasser kennt keine Grenzen, und daher ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Hochwasservorsorge logisch“ machte Van Berkel vom Ministerie van Infrastructuuer en Milieu der Niederlande in seinem Vortrag über die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie im deutsch-niederländischen Grenzgebiet deutlich. Bislang würden Ziele und Maßnahmen unterschiedlich entwickelt. In internationalen Flussgebietseinheiten müssten künftig jedoch grenzüberschreitende Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt werden.
Wie eine Gefahrengemeinschaft regional zusammenarbeitet, stellte der Bürgermeister der Gemeinde Bobenheim-Roxheim und Sprecher der Hochwasserpartnerschaft „Nördliche Vorderpfalz“, Gräf, vor. “Die Eigenvorsorge der Kommunen gewinnt an Bedeutung. Es tritt eine Bewusstseinsänderung ein“. Daher sei eine enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen notwendig und eine Koordination von vorhandenen Strukturen, ohne die gesetzlichen Zuständigkeiten und Verantwortungen zu ändern. Ende 2010 seien Vereinbarungen getroffen und, unterstützt durch das Land und das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH), eine offizielle Hochwasserpartnerschaft gegründet worden.
Weiterhin gab die HWNG Rhein e. V. im Rahmen der Mitgliederversammlung auch die Preisträger ihres diesjährigen Wettbewerbs „Von der Kunst, dem Hochwasser ins Auge zu sehen“ bekannt.