Man müsse das Gefahrenbewusstsein aufrechterhalten und die hochwasser- und starkregenfreien Zeiten nutzen, um notwendige Maßnahmen umzusetzen und Vorsorge zu treffen, so die Ministerin eindringlich. Aus dem Klimawandel ergebe sich eine zunehmende Bedrohung und das Risiko eines großen Hochwassers sei auch am Rhein jederzeit gegeben. Abschließend appellierte die Umweltministerin daher an die hochwasserbedrohten Städte und Gemeinden, selbst die Initiative zu ergreifen und, fachlich und finanziell unterstützt durch das Land, beispielsweise kommunale Hochwasser-Aktionspläne aufzustellen.
Andreas Christ, Obmann des ständigen Ausschusses Hochwasserschutz und Hydrologie der LAWA und Vertreter vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, erläuterte: „Im Nationalen Hochwasserschutzprogramm werden Kriterien und Bewertungsmaßstäbe für Identifikation und Priorisierung von wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Gewinnung von Rückhalteräumen mit signifikanter Wirkung und zur Beseitigung von Schwachstellen, entwickelt“. Ziel ist es die Umsetzung von Hochwasserschutz-maßnahmen zu beschleunigen.
Das im Sommer verabschiedete Hochwasserschutzgesetz II, so Christ, soll dazu dienen, die Belange des Hochwasserschutzes zu stärken, hochwasserangepasstes Bauen zu fördern und Kommunen vor Ort mehr Möglichkeiten zu eröffnen. Wichtige Neuerungen ergeben sich, z. B. bezüglich des Bauens und des Verbots von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungs- und in Risikogebieten, legte Christ dar.
Am Rhein kann jederzeit, wie in den vergangenen Jahren an Elbe und Donau, ein bedrohliches Extremhochwasser eintreten, darin waren sich die Fachleute, unter ihnen auch Vertreter von der Elbe, einig. Aber auch der ländliche Raum, z. B. die Mittelgebirgslagen, bleiben mit steigender Tendenz nicht von Flutkatastrophen verschont, wie Roland Boettcher, beratender Ingenieur, der mit der Umsetzung von Örtlichen Hochwasserschutzkonzepten in Rheinland-Pfalz beschäftigt ist, deutlich machte. „Auch dort macht sich der Klimawandel bemerkbar“, so Boettcher. Plötzliche Starkregenereignisse stellten die Kommunen in ländli-chen und urbanen Räumen vor große neue Herausforderungen, insbesondere, weil es anders als beim Flusshochwasser keine Vorwarnzeiten gebe.
Henning Werker, Stadtentwässerungsbetriebe Köln, stellte heraus: „Für große Städte, wie Köln, stellen plötzliche Starkregenereignisse, aufgrund der dichten Bebauung und der hohen Bevölkerungsdichte Herausforderung dar.“ „Informieren, Sensibilisieren, Motivieren der Bevölkerung“ seien der Weg, um Schäden möglichst gering zu halten, so Werker eindringlich.
Deutlich wurde in allen Vorträgen: Sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gemeinden müssen Risikoanalysen durchgeführt und Hochwasservorsorgemaßnahmen ergriffen werden, um mögliche Schäden zu mindern.
Diese Herausforderungen können Kommunen und Bürger jedoch nur gemeinsam stemmen. „Technischer Hochwasserschutz hat seine Grenzen. Betroffene müssten daher auch Eigenvorsorge treffen“, so das Fazit von Achim Hütten, Oberbürgermeister von Andernach und erster Vorsitzender der HWNG.
In der Mitgliederversammlung hieß es auch Abschiednehmen vom langjährigen Geschäftsführer der HWNG Rhein, Winfried Manns, der aus Altersgründen Ende 2017 aus dem Amt ausscheidet. Nachfolger wird Dr. Karl-Heinz Frieden, der gleichzeitig geschäftsführender Vorstand des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz ist.