Um die in Hochwasseraktionsplänen festgeschriebenen und zum Teil bereits geplanten Maßnahmen rasch zu realisieren und andererseits den Folgen des Klimawandels Rechnung zu tragen, befürworte die HWNG ebenfalls die Aufstockung der Mittel für den Hochwasserschutz. Mittel dürften nicht mehr erst nach einer Katastrophe (Elbehochwasser) fließen, sondern müssten unabhängig von solchen Extremereignissen bereit gestellt werden.
Auf Zustimmung träfe auch die Forderung des BWK, die Mittel für den Hochwasserschutz aufzustocken. Damit solle einerseits den Folgen des Klimawandels Rechnung getragen, andererseits eine rasche Realisierung der im „Aktionsplan Hochwasser“ der Internationalen Kommission zum Schutz des Rhein (IKSR) festgeschrieben Maßnahmen und Ziele erreicht werden. Fördermittel sollten hierzu sowohl vom Bund als auch von der EU zielorientiert zur Verfügung gestellt werden, da einige Länder ihrer Gesamtverantwortung innerhalb eines Flussgebietes u .a aufgrund der finanziellen Lasten zum Teil nicht in dem Maße gerecht würden, wie es erforderlich wäre. Mittel dürften nicht mehr erst in nach einer Katastrophe (Elbehochwasser), sondern müssten unabhängig von solchen Extremereignissen bereit gestellt werden, so Steenbock.
Hochwasserschutz als Wasserdienstleistung zu betrachten und daher nach dem Kostendeckungsprinzip zu behandeln, sei auch nach Auffassung der HWNG nicht sachgerecht. In der Hochwasserfrage sei der Verursacher aufgrund der Komplexität der Entstehung von Hochwasserereignissen (Wetterlage, wasserbauliche Maßnahmen im Oberlauf, Versiegelung in Einzugsgebieten, Folgen der Klimaänderung etc.), nicht eindeutig auszumachen. So müssten nach Auffassung der HWNG auch künftig die Kosten nicht von den unmittelbar Betroffenen, sondern von der Gesellschaft getragen werden. Immer noch seien selbst Maßnahmen, die primär dem Schutz der Unterlieger dienen, an den Oberläufen von Flüssen schwierig durchzusetzen.
Anders sehe die HWNG die Einbindung der Betroffenen bezüglich der privaten Vorsorge. Hier befürworte sie die Einführung einer Elementarschadenspflichtversicherung, die das Hochwasserrisiko einschließt. Bei einem Katastrophenereignis würde somit die Behebung der Schäden auf viele Schultern verteilt, auf staatliche Hilfen für die Hochwasseropfer könnte gänzlich verzichtet werden.
Neben der unzureichenden finanziellen Ausstattung des Hochwasserschutzes fürchtet die HWNG negative Auswirkungen des Personalum- und -abbaus in Land und Kommunen und teilt auch in diesem Punkt die Ansicht des BWK. Die Verlagerung von Fachkompetenzen auf untere Ebenen sei in Fragen des Hochwasserschutzes eher kritisch zu sehen. Es gebe Aufgaben im Hochwasserschutz, für die es auf kommunaler Ebene keine Erfahrung und Kompetenz gibt und die eine Koordination verschiedener Ebenen erfordern, damit sie möglichst effizient und kostensparend umgesetzt werden können. Kompetente Gesprächpartner seien somit für die HWNG eine wesentliche Voraussetzung, um den Hochwasserschutz rasch voranzubringen.